Art und Umfang des erlaubten Sportbetriebs hängt zur Zeit von der Corona-7-Tages-Inzidenz und der Krankenhausampel im Landkreis ab (https://www.landkreis-wuerzburg.de). Dort findet sich in der Regel auch eine Zusammenfassung der aktuell geltenden Rahmenbedingungen für den Sportbereich.
Seit dem 29. August 2021 gilt im Landkreis die 3G-Regel, d.h. der Zugang zum Innenbereich des Schützenhauses ist auf Personen beschränkt, die entweder vollständig geimpft, als genesen anerkannt sind oder einen gültigen negativen Testnachweis nachweisen können. Für den Sport im Außenbereich findet die 3G-Regel keine Anwendung. Für den halboffenen 25m-Stand mit eingeschalteter Lüftungsanlage gelten die Regeln für Sport im Freien.
Sport ist ansonsten seit dem 2.9.2021 ohne Einschränkungen möglich. Es gelten nur die allgemeinen Regeln gemäß der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/). Das für den KKS-Rottendorf erstellte detaillierte Schutz- und Hygienekonzept ist im Moment ausgesetzt.
An Orten mit Maskenpflicht reicht jetzt eine medizinische Gesichtsmaske. Maskenpflicht besteht im gesamten Innenraum des Schützenhauses außer bei der Sportausübung und an festen Sitzplätzen im Gastraum.