Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen des KKS Rottendorf ist mit sofortiger Wirkung und ohne Einschränkungen hinsichtlich der Personenzahl untersagt. Dies gilt insbesondere für alle Sportanlagen inklusive dem Bogenplatz. Diese Anordnung gilt zunächst bis einschließlich 19. April 2020.
Grundlage dieser Maßnahme ist eine Verfügung im Rahmen des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anlässlich der Corona-Pandemie laut der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG wird hingewiesen.
Ich wünsche allen Mitgliedern des KKS Rottendorf, Euren Familien und Freunden, dass Ihr die nächsten Wochen und Monate gut übersteht!
Klaus Lange
(1. Schützenmeister)